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   BayObLG, 16.03.2005 - 1Z BR 77/04   

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https://dejure.org/2005,5648
BayObLG, 16.03.2005 - 1Z BR 77/04 (https://dejure.org/2005,5648)
BayObLG, Entscheidung vom 16.03.2005 - 1Z BR 77/04 (https://dejure.org/2005,5648)
BayObLG, Entscheidung vom 16. März 2005 - 1Z BR 77/04 (https://dejure.org/2005,5648)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    BGB § 133; ; BGB § 2084; ; BGB § 2087; ; BGB § 2267; ; BGB § 2358; ; FGG § 12

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 133 § 2084 § 2087 § 2267 § 2358; FGG § 12
    Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments bei Zuwendung an Familienstämme der Schwesterkinder - Beweisangebote zum Erblasserwillen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments kinderloser Ehegatten; Pflicht der Tatsacheninstanzen zur Berücksichtigung von Beweisangeboten zur Ermittlung des Erblasserwillens; Vorrang der tatsächlichen Auslegung des Erblasserwillens vor einer Auslegungsregel; Für die ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2005, 162
  • FamRZ 2006, 226
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 08.12.1982 - IVa ZR 94/81

    Testamentsauslegung bei Hoferbenbestimmung.

    Auszug aus BayObLG, 16.03.2005 - 1Z BR 77/04
    c) Für die Auslegung eines Testaments gemäß §§ 133, 2084 BGB sind alle Umstände, auch solche außerhalb der Testamentsurkunde, heranzuziehen und als Ganzes zu würdigen (BGHZ 86, 41/45 f.; BayObLGZ 1976, 67/75; 1981, 79/81 f.; 1982, 159/164 f. und st. Rspr.).
  • BGH, 07.10.1992 - IV ZR 160/91

    Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments

    Auszug aus BayObLG, 16.03.2005 - 1Z BR 77/04
    Vielmehr ist auch zu prüfen, ob eine nach ihrem Verhalten mögliche Auslegung auch dem Willen ihres Ehemannes entsprochen hat (vgl. BGH NJW 1993, 256; BayObLGZ 1995, 197/201).
  • BayObLG, 19.12.1996 - 1Z BR 107/96

    Zuwendung eines Bruchteils einer wertmäßig erheblichen Vermögensgruppe;

    Auszug aus BayObLG, 16.03.2005 - 1Z BR 77/04
    Ein solcher abweichender Wille des Erblassers liegt in der Regel nahe, wenn die zugewendeten Vermögensbestandteile das im Testament nicht weiter genannte Vermögen an Wert erheblich übertreffen, insbesondere wenn angenommen werden kann, der Erblasser habe in diesen Gegenständen - wie dies gerade bei Immobilienvermögen häufig der Fall ist - im Wesentlichen seinen Nachlass erblickt (BayObLGZ 1992, 296/299; BayObLG FamRZ 1995, 246/248; 1997, 1177/1178; 1999, 62/63; 2000, 60/61).
  • BayObLG, 23.05.1995 - 1Z BR 128/94

    Auswirkungen einer Ehescheidung auf die Wirksamkeit eines gemeinschaftlichen

    Auszug aus BayObLG, 16.03.2005 - 1Z BR 77/04
    Vielmehr ist auch zu prüfen, ob eine nach ihrem Verhalten mögliche Auslegung auch dem Willen ihres Ehemannes entsprochen hat (vgl. BGH NJW 1993, 256; BayObLGZ 1995, 197/201).
  • BayObLG, 30.04.1998 - 1Z BR 187/97

    Erbscheinsverfahrens in der Rechtsbeschwerdeinstanz

    Auszug aus BayObLG, 16.03.2005 - 1Z BR 77/04
    Ob die Voraussetzungen für eine Aussetzung des Verfahrens der weiteren Beschwerde im Hinblick auf den zwischen einem Teil der Beteiligten vor der streitigen Gerichtsbarkeit anhängigen Feststellungsrechtsstreit über das Erbrecht vorliegen (vgl. BayObLG FamRZ 1999, 334), kann offen bleiben; denn der Senat hält eine Aussetzung, selbst wenn sie möglich wäre, im Verfahren der weiteren Beschwerde nicht für angebracht.
  • BayObLG, 29.03.1976 - BReg. 1 Z 9/76

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer sofortigen weiteren Beschwerde;

    Auszug aus BayObLG, 16.03.2005 - 1Z BR 77/04
    c) Für die Auslegung eines Testaments gemäß §§ 133, 2084 BGB sind alle Umstände, auch solche außerhalb der Testamentsurkunde, heranzuziehen und als Ganzes zu würdigen (BGHZ 86, 41/45 f.; BayObLGZ 1976, 67/75; 1981, 79/81 f.; 1982, 159/164 f. und st. Rspr.).
  • BayObLG, 07.06.1994 - 1Z BR 69/93

    Handschriftliche Änderung eine eigenhändigen Testaments

    Auszug aus BayObLG, 16.03.2005 - 1Z BR 77/04
    Ein solcher abweichender Wille des Erblassers liegt in der Regel nahe, wenn die zugewendeten Vermögensbestandteile das im Testament nicht weiter genannte Vermögen an Wert erheblich übertreffen, insbesondere wenn angenommen werden kann, der Erblasser habe in diesen Gegenständen - wie dies gerade bei Immobilienvermögen häufig der Fall ist - im Wesentlichen seinen Nachlass erblickt (BayObLGZ 1992, 296/299; BayObLG FamRZ 1995, 246/248; 1997, 1177/1178; 1999, 62/63; 2000, 60/61).
  • BayObLG, 24.06.1998 - 1Z BR 46/98

    Nachlasssache, Erbscheinsverfahren, Erbeinsetzung, Vermächtnis, Bruchteil;

    Auszug aus BayObLG, 16.03.2005 - 1Z BR 77/04
    Ein solcher abweichender Wille des Erblassers liegt in der Regel nahe, wenn die zugewendeten Vermögensbestandteile das im Testament nicht weiter genannte Vermögen an Wert erheblich übertreffen, insbesondere wenn angenommen werden kann, der Erblasser habe in diesen Gegenständen - wie dies gerade bei Immobilienvermögen häufig der Fall ist - im Wesentlichen seinen Nachlass erblickt (BayObLGZ 1992, 296/299; BayObLG FamRZ 1995, 246/248; 1997, 1177/1178; 1999, 62/63; 2000, 60/61).
  • BayObLG, 25.03.1999 - 1Z BR 102/98

    Erbeinsetzung durch Zuwendung der wertmäßig wesentlichen Vermögensgegenstände

    Auszug aus BayObLG, 16.03.2005 - 1Z BR 77/04
    Ein solcher abweichender Wille des Erblassers liegt in der Regel nahe, wenn die zugewendeten Vermögensbestandteile das im Testament nicht weiter genannte Vermögen an Wert erheblich übertreffen, insbesondere wenn angenommen werden kann, der Erblasser habe in diesen Gegenständen - wie dies gerade bei Immobilienvermögen häufig der Fall ist - im Wesentlichen seinen Nachlass erblickt (BayObLGZ 1992, 296/299; BayObLG FamRZ 1995, 246/248; 1997, 1177/1178; 1999, 62/63; 2000, 60/61).
  • BayObLG, 19.10.1992 - 1Z BR 13/92
    Auszug aus BayObLG, 16.03.2005 - 1Z BR 77/04
    Ein solcher abweichender Wille des Erblassers liegt in der Regel nahe, wenn die zugewendeten Vermögensbestandteile das im Testament nicht weiter genannte Vermögen an Wert erheblich übertreffen, insbesondere wenn angenommen werden kann, der Erblasser habe in diesen Gegenständen - wie dies gerade bei Immobilienvermögen häufig der Fall ist - im Wesentlichen seinen Nachlass erblickt (BayObLGZ 1992, 296/299; BayObLG FamRZ 1995, 246/248; 1997, 1177/1178; 1999, 62/63; 2000, 60/61).
  • BayObLG, 23.03.1982 - BReg. 1 Z 143/81
  • BayObLG, 13.06.1996 - 1Z BR 132/95

    Auslegung mehrerer nacheinander errichteter gemeinschaftlicher Testamente

  • BayObLG, 12.03.1981 - BReg. 1 Z 3/81
  • BayObLG, 15.03.1991 - BReg. 1a Z 33/90

    Güterstand der allgemeinen Gütergemeinschaft; Zweifel über Regelungen in einem

  • OLG Karlsruhe, 14.10.2022 - 14 U 125/21

    Berichtigung des Grundbuchs bezüglich einer Eigentumswohnung

    Dabei sind neben dem gesamten Inhalt der Testamentsurkunde auch Umstände außerhalb des Testaments heranzuziehen und zu würdigen (vgl. BGH, Urteil vom 08.12.1982 - IVa ZR 94/81, BGHZ 86, 41 - 51, Rn. 16; BayObLG, Beschluss vom 16.03.2005 - 1Z BR 77/04, FamRZ 2006, 226, 228).
  • OLG Oldenburg, 01.10.2019 - 3 W 76/19

    Erbeinsetzung bei Vermögensaufteilung nach Einzelgegenständen

    Etwas anderes gilt nur dann, wenn der Erblasser eine dem Wert des Gegenstands entsprechende Erbquote unabhängig vom Vorhandensein dieses Gegenstands im Nachlass zum Zeitpunkt seines Todes hätte zuwenden wollen (vgl. BayObLG a.a.O.; Beschluss vom 16.03.2005 - 1Z BR 77/04, juris Rn. 29; Rudy a.a.O.).
  • OLG Karlsruhe, 16.12.2022 - 14 U 49/21

    Beschränkung von Feststellungsklage auf einzelne Streitpunkte bei schwieriger

    Dabei sind neben dem gesamten Inhalt der Testamentsurkunde auch Umstände außerhalb des Testaments heranzuziehen und zu würdigen (vgl. BGH, Urteil vom 08.12.1982 - IVa ZR 94/81, BGHZ 86, 41-51, Rn. 16; BayObLG, Beschluss vom 16.03.2005 - 1Z BR 77/04, FamRZ 2006, 226, 228).
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